Aktionärsdialog
Das Unternehmen verfolgt seit 2012 eine Strategie zur Finanzkommunikation gegenüber den Aktionären, damit die Aktionäre und unter den entsprechenden Umständen auch Investoren allgemein stets in gleichem Maße unkompliziert und zeitnah auf eine ausgewogene und verständliche Beurteilung der Unternehmenslage zugreifen können, einschließlich Ertragslage, strategischer Zielsetzung und Pläne, wesentlicher Entwicklungen, Unternehmensführung und Risikoprofil. So verfügen die Aktionäre und Investoren über ausreichend Informationen, um ihre Rechte ausüben und in einen aktiven Dialog mit dem Unternehmen treten zu können.
Aktionäre, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens ein Zehntel des Einlagenkapital des Unternehmens halten und ein Stimmrecht innehaben, können jederzeit unter Angabe des Betreffs in schriftlicher Form beim Vorstand oder Schriftführer des Unternehmens einen unterschriebenen Antrag auf Einberufung einer Außerordentlichen Hauptversammlung ("SGM") stellen, wobei dieser Antrag am Hauptsitz des Unternehmens in Hongkong hinterlegt werden muss ( 27/F, China United Centre, 28 Marble Road, North Point, Hong Kong); und eine solche Versammlung innerhalb von zwei Monaten nach Antragsstellung abzuhalten ist. Nach Erhalt eines gültiges Antrages eines Aktionärs oder mehrerer Aktionäre hat der Vorstand einundzwanzig Tage Zeit, eine solche Außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen, Gelingt es dem Vorstand nicht, einundzwanzig Tage nach Antragsstellung eine solche SGM einzuberufen, kann der Antragssteller selbst bzw. Aktionäre, die mindestens die Hälfte der Stimmrechte auf sich vereinigen können, die Einberufung der SGM vornehmen, wobei diese jedoch nicht nach Ablauf der Dreimonatsfrist nach dem einundzwanzigsten Tag der Zustellung stattfinden soll.
Aktionäre, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens ein Zwanzigstel der gesamten Stimmrechte aller auf der Jahreshauptversammlung stimmberechtigten Aktionäre auf sich vereinigen oder mindestens 100 Aktionäre sind, können beim Vorstand oder beim Schriftführer einen schriftlichen Antrag auf Vorschlag eines Beschlusses auf der Jahreshauptversammlung stellen. Der schriftliche Antrag muss den vorgeschlagenen Beschluss enthalten, einschließlich einer Erklärung von höchstens 1000 Wörtern zu der im vorgeschlagenen Beschluss verwiesenen Angelegenheit oder aber zu der auf der Jahreshauptversammlung zu besprechenden Angelegenheit und er muss von allen Antragsstellern unterzeichnet werden, wobei die Unterschriften in einem oder mehreren Dokumenten in ähnlicher Form aufgeführt werden können. Ein solcher Antrag muss im Falle der Bekanntmachung eines Beschlusses spätestens sechs Wochen und bei jedem anderen Antrag mindestens eine Woche vor der Jahreshauptversammlung beim Hauptsitz des Unternehmens in Hongkong hinterlegt werden: 27/F, China United Centre, 28 Marble Road, North Point, Hong Kong, wobei ein ausreichender Betrag zur Deckung der dem Unternehmen durch die Zustellung der Beschlussbekanntmachung und der gesetzlich vorgeschriebenen Versendung der durch die Antragssteller gegenüber allen Aktionären abgegebenen Erklärung entstehenden Kosten beizulegen ist. Sollte nach Eingang der Kopie eines Antrags am Sitz des Unternehmens in Hongkong auf Bekanntmachung eines Beschlusses der Zeitraum zwischen dem Eingang dieser Kopie und der Jahreshauptversammlung nur sechs Wochen oder weniger betragen, ist die damit nicht fristgerecht hinterlegte Kopie als ordnungsgemäß hinterlegt zu betrachten.
Die im Folgenden beschriebenen Verfahren unterliegen der Unternehmenssatzung, dem Aktiengesetz von Bermuda aus dem Jahre 1981 ("Bermuda Companies Act 1981") sowie den geltenden Gesetzen und Bestimmungen:
Möchte ein zur Teilnahme an und der Abstimmung auf einer über die Ernennung oder Wahl eines oder mehrerer Vorstandsmitglieder beschließenden Hauptversammlung einen Kandidaten (mit Ausnahme des zurücktretenden Vorstandmitglieds und der eigenen Person) auf dieser Hauptversammlung zum Vorstandsmitglied nominieren, müssen folgende Unterlagen zu Händen des Schriftführers im Hauptsitz des Unternehmens in Hongkong (27/F, China United Centre, 28 Marble Road, North Point, Hong Kong) eingereicht werden:
(i) eine schriftliche vom betreffenden Aktionär unterzeichnete Erklärung über seine/ihre Absicht, die betreffende Person für die Wahl zum Vorstandsmitglied zu nominieren; und
(ii) eine schriftliche vom nominierten Kandidaten unterzeichnete Erklärung über seine/ihre Bereitschaft, eine solche Wahl anzunehmen, einschließlich der gemäß Regel 13.51 Abs. 2 der Vorschriften für die Einführung an der Hongkonger Börse (das "Kotierungsreglement") erforderlichen biographischen Angaben zwecks Veröffentlichung.
Die Frist für die Einreichung der oben genannten Unterlagen beträgt mindestens sieben Tage vor dem Stattfinden der Hauptversammlung und beginnt frühestens am Tag nach der Übersendung der Einladung zu der für die Wahl anberaumten Hauptversammlung und endet spätestens sieben Tage vor dem Stattfinden dieser Hauptversammlung.
Nach Erhalt eines gültigen Vorschlags seitens eines Aktionärs nach Veröffentlichung der Einladung zur Hauptversammlung, veröffentlicht das Unternehmen eine Ankündigung bzw. gibt ein ergänzendes Rundschreiben mit den persönlichen Angaben des/der nominierten Kandidaten heraus.
Sollten ein oder mehrere Aktionäre zur Wahl des vorgeschlagenen Kandidaten zum Vorstandsmitglied eine Außerordentliche Hauptversammlung abhalten wollen, können der oder die Aktionäre, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung (wie unten festgelegt) mindestens ein Zehntel des Einlagenkapitals des Unternehmens halten und auf den Hauptversammlungen des Unternehmens stimmberechtigt sind, jederzeit zur Beantragung der Einberufung einer Außerordentlichen Hauptversammlung folgende Unterlagen beim Vorstand (der "Vorstand") oder dem Schriftführer einreichen:
(i) eine schriftliche vom betreffenden Aktionär unterzeichnete Erklärung über seine/ihre Absicht, eine Außerordentliche Hauptversammlung zur Nominierung eines Kandidaten für die Wahl zum Vorstandsmitglied einzuberufen; und
(ii) eine schriftliche vom nominierten Kandidaten unterzeichnete Erklärung über seine/ihre Bereitschaft, eine solche Wahl anzunehmen, einschließlich der gemäß Regel 13.51 Abs. 2 des Kotierungsreglements erforderlichen biographischen Angaben zwecks Veröffentlichung. #
(zusammen die "Antragsunterlagen").
Die Antragsunterlagen müssen im Hauptsitz des Unternehmens in Hongkong (27/F, China United Centre, 28 Marble Road, North Point, Hong Kong) eingereicht werden, wobei eine solche Hauptversammlung innerhalb von zwei Wochen nach Einreichung der Antragsunterlagen abzuhalten ist. Nach Zustellung eines gültigen Antrags seitens eines Aktionärs oder mehrerer Aktionäre muss der Vorstand innerhalb von einundzwanzig Tagen nach der Einreichung die Einberufung einer solchen Außerordentlichen Hauptversammlung vornehmen. Gelingt es dem Vorstand nicht, einundzwanzig Tage nach Antragsstellung eine solche SGM einzuberufen, kann der Antragssteller selbst bzw. Aktionäre, die mindestens die Hälfte der Stimmrechte auf sich vereinigen können, die Einberufung der SGM vornehmen, wobei diese jedoch nicht nach Ablauf der Dreimonatsfrist nach dem einundzwanzigsten Tag der Zustellung stattfinden soll.
Die Aktionäre des Unternehmens werden durch an sie gerichtete Rundschreiben ordnungsgemäß über ihre Rechte und die Vorgehensweisen bei der Abstimmung mit Stimmauszählung bei Hauptversammlungen, bei der eine Entscheidung ihrerseits erforderlich ist, informiert.
Auf der Jahreshauptversammlung 2012 (AGM) beantragte der Versammlungsleiter für alle auf der Versammlung zu entscheidenden Beschlüsse die Abstimmung mit Stimmauszählung. Das Verfahren zur Beantragung einer Abstimmung mit Stimmauszählung ist den Aktionären zu Beginn der Jahreshauptversammlung 2012 erklärt worden. Tricor Secretaries Limited, der vom Unternehmen beauftragte Aktienregistrar in Hongkong, wurde zum Wahlprüfer für alle auf der Jahreshauptversammlung 2012 durchzuführenden Abstimmungen mit Stimmauszählung ernannt, um so eine ordnungsgemäße Auszählung der Stimmen zu gewährleisten. Während die Regel 13.39 Abs. 4 über das Erfordernis einer Abstimmung mit Stimmauszählung für alle den Aktionären auf einer Hauptversammlung vorgelegten Entscheidungen erst am 1. Januar 2009 in Kraft trat, wurde bei uns bereits seit 2003 nach diesem Prinzip vorgegangen.
Für ein gutes Unternehmensverständnis legt unser Vorstand Wert auf aktive Investor Relations Programme. Der Finanzvorstand unseres Konzern (Group CFO) und unsere Abteilung für Investor Relations stehen in stetigem Kontakt mit Finanzanalysten und institutionellen Anlegern. Unser Finanzvorstand (Group CFO) und unsere Abteilung für Investor Relations stehen in stetigem Kontakt mit Finanzanalysten und institutionellen Anlegern.
Am 14. Mai 2013 fand in der Konzernzentrale in Deutschland ein Investorentag ("IR Day") statt, der live übertragen wurde. Auf der Website von Esprit sind unter ,,Investor Relations" aufgezeichnete Webcasts und Vorträge der Veranstaltungen für jeden überall auf der Welt auf Englisch zugänglich.