Der Vorstand besteht mehrheitlich aus nicht geschäftsführenden Vorstandsmitgliedern, höchstens ein Drittel darf einer geschäftsführenden Tätigkeit nachgehen, wobei alle Vorstandsmitglieder über einen breiten Erfahrungsschatz verfügen. Im Sinne einer gerechten Beschlussfassung und einer Vermeidung von Interessenskonflikten sind Mehrheitsaktionäre im Vorstand nicht zugelassen.
Sicherung des Unternehmenswertes
Die Hauptaufgabe des Vorstands besteht in der Sicherung und der langfristigen Steigerung des Unternehmenswertes. Dabei stehen insbesondere die Gesamtstrategie des Unternehmens, die Erfolgskontrolle sowie die ordnungsgemäße Aufsicht zur Gewährleistung eines einwandfreien Geschäftsgebarens und einer erfolgreichen Geschäftsführung, die den höchsten Qualitätsansprüchen genügt, im Vordergrund. Nach Auffassung des Vorstands kommen der gemeinsamen und persönlichen Verantwortung der Vorstandsmitglieder gegenüber den Aktionären im Hinblick auf die Verwaltung, Kontrolle und Bearbeitung der Unternehmensangelegenheiten größte Bedeutung zu.
Klare Unterscheidung zwischen den Aufgaben des Vorstandes und der Geschäftsführung
Der Vorstand überwacht die allgemeine Geschäftsführung und die Geschäftstätigkeiten des Unternehmens, bei weitestgehender Autonomie der Geschäftsführung bei der Führung und der Entwicklung des Unternehmens.
Entscheidungen, die dem Vorstand vorbehalten sind, umfassen hauptsächlich:
- Langfristige Ziele und Strategien des Unternehmens;
- Kontrolle der von der Geschäftsführung erbrachten Leistung;
- Gewährleistung umsichtiger und wirksamer innerbetrieblicher Kontrollen zur Risikobewertung und -steuerung;
- Sicherung von Qualität und Fristen externer Berichterstattung;
- Kontrolle der Strategien und Maßnahmen zur Einhaltung geltender Gesetze und Vorschriften; sowie
- Genehmigung von Unternehmensstrategien und -maßnahmen zur Unternehmensführung.
Während des Geschäftsjahres überprüft und aktualisiert der Vorstand den ,,Esprit Corporate Governance Code", prüft den Erfolg des innerbetrieblichen Kontrollsystems im Konzern und Unternehmen sowie die Einhaltung des Unternehmenskodex und -berichts (der "Kodex") gemäß den in Anlage 14 beigefügten Vorschriften für die Notierung an der Börse Hongkong (das "Kotierungsreglement") sowie die Offenlegung des Unternehmensführungsberichts.